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Notwendigkeit eines Altersverifikationssystems (AVS) |
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Das Thema "Jugendschutz" wird von der Öffentlichkeit wesentlich sensibler behandelt, als noch vor wenigen Jahren. Mit dem Inkrafttreten des vom Gesetzgeber verabschiedeten Jugenschutzmedienstaatsvertrages am 01.03 2003, ist jeder Webmaster in Deutschland dazu verpflichtet, jugendgefährdenden Webinhalt abzusichern. Diese Absicherung geschieht durch eine Alterprüfung mit einem so genannten Altersverifikationssystem (AVS) wie AVSKey.
Unser System orientiert sich an den Vorgaben der gesetzgebundenen KJM (Kommission für Jugendmedienschutz), und wird eventuellen gesetzlichen Änderungen immer schnell angepasst. |
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